Erstattung Strom- und Energiesteuer

Geld zurück vom Hauptzollamt

 

Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der Land- und Fortwirtschaft können seit 1999 Erstattungen für Strom- und Energiesteuer beantragen.

 

1. Entlastung von der Stromsteuer

In jedem Jahr kann ein Erstattungsantrag gestellt werden. Der Sockelbetrag liegt bei 250 €. Für alle den Sockelbetrag übersteigenden Stromverbräuche wird eine Erstattung von 2 Cent je kWh gewährt.

2. Entlastung von der Energiesteuer

Diese Entlastung wird auf Verbräuche von Heizöl, Erd- und Flüssiggas gewährt. Hier liegt der Sockelbetrag ebenfalls bei 250 €.